Hinweis: Die Veröffentlichung der vorliegenden Beiträge dient der politischen Meinungsbildung und freien Meinungsäußerung gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes: (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und …
Die Entlarvung der „Selbstverteidigung“-Heuchelei. Von Jochen Mitschka (04.09.2026) weiterlesen