Wir können es doch wissen …
veröffentlicht am 12.4.2021
ergänzt am 16.4.2021
Werte Leserinnen und Leser,
auf vier aktuelle Beiträge möchte ich heute aufmerksam machen.
In dem ersten Beitrag geht es um das Leid der Kinder während der Corona- Misere und ein entsprechendes Gerichtsurteil vom 8.4.2021 aus Weimar.
In dem zweiten und dritten Beitrag handelt es sich um die geplante Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die in der laufenden Woche noch vollzogen werden soll.
Der vierte Beitrag beschäftigt sich mit den Plänen zur Errichtung einer „Weltregierung“ unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes.
1)
Sensationsurteil aus Weimar: keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler
10.4.2021
„Am 8. April 2021 hat das Familiengericht Weimar in einem Eilverfahren (Az.: 9 F 148/21) beschlossen, dass es zwei Weimarer Schulen mit sofortiger Wirkung verboten ist, den Schülerinnen und Schüler vorzuschreiben, Mund-Nasen-Bedeckungen aller Art (insbesondere qualifizierte Masken wie FFP2-Masken) zu tragen, AHA-Mindestabstände einzuhalten und/oder an SARS-CoV-2-Schnelltests teilzunehmen. Zugleich hat das Gericht bestimmt, dass der Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten ist (Urteil im Volltext inklusive dreier Sachverständigengutachten).
Erstmalig ist nun vor einem deutschen Gericht Beweis erhoben worden hinsichtlich der wissenschaftlichen Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der verordneten Anti-Corona-Massnahmen. Als Gutachter waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med Ines Kappstein, der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer gehört worden.
Bei dem Gerichtsverfahren handelt es sich um ein sogenanntes Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht – Familiengericht – angeregt hatte. Sie hatte argumentiert, ihre Kinder würden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder oder Dritte gegenüberstehe. Dadurch würden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt.
Die Verfahren nach § 1666 BGB können von Amts wegen eingeleitet werden sowohl auf Anregung einer beliebigen Person oder auch ohne eine solche, wenn das Gericht aus Gründen des Kindeswohls, § 1697a BGB, ein Einschreiten für geboten hält.
Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage und Auswertung der Gutachten ist das Familiengericht Weimar zu der Erkenntnis gelangt, dass die nun verbotenen Massnahmen eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen, dass sich bei weiterer Entwicklung ohne Intervention eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt. […]“
Das Urteil im Volltext inklusive dreier Sachverständigengutachten:
Klicke, um auf amtsgericht-weimar-8.4.2021.pdf zuzugreifen
Weitere Informationen zum Thema Kinderrechte in der Corona-Misere:
2)
2020News wird massiv angegriffen nach Artikel zu Sensationsurteil – warum?
Von Erik R. Fisch
11.4.2021
„[…] Diametral entgegensetzt zur Stimmung breiter Bevölkerungsteile steht der Versuch der Regierung, mit dem “Notbremsen”-Gesetzesentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Bearbeitungsstand 9. April 2021) die Zügel Richtung Lockdown noch stärker anzuziehen. Der Entwurf sieht vor, dass jeder Landkreis, in dem eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 Testpositiven auf 100.000 Einwohner auftritt, automatisch in den Lockdown geschickt wird. Die Regierung greift damit tief in die Gesetzgebungskompetenz der Länder ein, die nach dem Grundgesetz für gesundheitliche Fragen zuständig sind. […]“
3)
An das deutsche Volk!
Beat Bahne ist Fachanwältin für Medizinrecht und Mitglied der Organisation „Anwälte für Aufklärung“. Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat sie am 11.4.2021 einen Appell veröffentlich.
4)
Stellungnahme der kritischen Justiz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes
April 12, 2021
2020News veröffentlicht hier im Wortlaut die Stellungnahme von KRiStA – Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte – zur geplanten Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Das Regierungskabinett hat den Gesetzesentwurf am 13. April 2021 beschlossen. Er muss nun von Bundestag und Bundesrat angenommen werden, um Gesetz zu werden. […] Knapp und treffend von CDU-Politiker Prof. Dr. Max Otte auf Twitter formuliert: „Wenn das durchgeht, ist die Diktatur vollendet und die klassischen Bürgerrechte sind weg, das sollte jedem klar sein.“
https://2020news.de/stellungnahme-der-kritischen-justiz-zur-aenderung-des-infektionsschutzgesetzes/
5)
Verkündung der WHO-Pandemie-Ermächtigungs-Charta
Merkel fordert die totale Macht
Von Bernhard Loyen
8.4.2021
„Die zurückliegenden Monate haben in beeindruckender Geschwindigkeit den Menschen rund um den Globus ungewollt vor Augen geführt, dass über ein vorgeschobenes Ereignis, parallel auf allen fünf Kontinenten orchestriert, eine unwiderrufbare Epochenwende eingeleitet wurde.
Die Umkehrung, also komplette Demontierung und Zerstörung ehemals individueller Errungenschaften eines Landes werden fortlaufend dahingehend fortgesetzt, dass durch nachweislich dokumentierte Abläufe und den damit verbundenen Nötigungen von Abermillionen Menschen, die Jahre 2020/21 mittlerweile zur realen Dystopie mutieren.
Es ist mittlerweile bezeichnend, also zu auffällig, dass diverse Staatsoberhäupter genau die gleiche Agenda verfolgen. […]“
Verkündung der WHO-Pandemie-Ermächtigungs-Charta | Von Bernhard Loyen | KenFM.de
S. auch:
Internationale Gesundheitsvorschriften, die Machenschaften der WHO, öffentlich-private Partnerschaften und die Unterminierung der nationalen Souveränitäten
֎֎֎
Weitere Informationen:
Ganzheitliches Denken gerade in den Krisenzeiten
Teil 2: ausgewählte Beiträge ab 1.3.2021
Ganzheitliches Denken gerade in den Krisenzeiten; Teil 2: ausgewählte Beiträge ab 1.3.2021
Teil 1: ausgewählte Beiträge bis 28.2.2021
Ganzheitliches Denken gerade in den Krisenzeiten; Teil 1: ausgewählte Beiträge bis 28.2.2021