USA: Gefährlicher Abstieg – die Gegenbewegung hat begonnen. Felicitas Rabe interviewt Dr. Werner Rügemer (02.05.2026)

USA: Gefährlicher Abstieg – die Gegenbewegung hat begonnen

Interview mit dem Kölner Publizisten Werner Rügemer über die Nationale Sicherheitsstrategie der USA und ihre Umsetzung in Europa, im Nahen Osten, im Fernen Osten und im Ukraine-Krieg. Weiterhin wollen die USA auf jedes Land der Welt, auf jede Organisation und jede Person zugreifen können, aber ihre Macht wackelt.

Felicitas Rabe interviewt Dr. Werner Rügemer

02.05.2026

 

Die Trump-Regierung hat im Dezember 2025 die Nationale Sicherheits-Strategie der USA veröffentlicht: Was besagt sie und was folgt bisher daraus?

In der nationalen Sicherheitsstrategie unter Trump heißt es wortwörtlich: „Amerika bleibt, mit seinen gottgegebenen natürlichen Rechten die größte und erfolgreichste Nation der Menschheitsgeschichte. (…) Um unser nationales Interesse zu schützen, wollen wir das mächtigste, tödlichste und technologisch am höchsten entwickelte Militär der Welt. (…) Wir wollen Kriege verhindern oder sie notfalls schnell und endgültig gewinnen, mit möglichst geringen Verlusten für unsere eigenen Kräfte.“

Weiter steht darin: „Wir wollen die stärkste, höchstentwickelte Wirtschaft der Welt sein, mit der robustesten industriellen Basis, auch für die Militärproduktion.“ (National Security Strategy of the United States of America, Seite 3

Für diese Ziele soll auch die Lügenproduktion weltweit weitergehen. Diesbezüglich lautet die Botschaft in der Strategie: 

„Wir wollen Amerika erhalten als einzigartige ’soft power‘, mit der wir unseren Einfluss über die ganze Welt ausüben, für unser nationales Interesse.“

Trump hat das US-Militärbudget, das bisher mit einer Billion US-Dollar schon größer war als die Militärbudgets der nächsten 10 Staaten zusammen, jetzt um 50 Prozent auf 1,5 Billionen US-Dollar erhöht – historisch einmalig. Zudem hat Trump das seit 1947 sogenannte „Verteidigungs“-Ministerium (Department of Defense) jetzt wieder rückbenannt in „Kriegs“-Ministerium (Department of War), wie es seit 1789 sowieso immer hieß. Die UNO hat er für überholt erklärt.

Die meisten US-Präsidenten veröffentlichten ihre „Nationale“ Sicherheitsstrategie. National heißt dabei, dass nur die USA als einzige Nation souverän und sicher bleiben – auf jeden anderen Staat, jede Organisation, jede Person überall auf der Erde wollen die USA zugreifen.

Weiterlesen: https://gegenzensur.rtde.world/meinung/278680-usa-gefaehrlicher-abstieg-gegenbewegung-hat/

PDF: frwr2.5.2026

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Siehe auch:

Chas W. Freeman spricht über den US-Israel-Angriffskrieg gegen den Iran und die Entwicklungen in Westasien

Charles (Chas) W. Freeman Jr., ehemaliger US-amerikanischer Diplomat, organsierte unter anderem die Reise des US-Präsidenten Richard Nixon nach China 1972. Er war 1990 bis 1992 US-Botschafter in Saudi-Arabien.

02.052026

Maschinelle erstelltes englisches Transkript:

https://www.video-translations.org/transcripts/3854_DialougeWorks_2026_05_01.pdf

Maschinelle erstelltes deutsches Transkript:

https://www.video-translations.org/transcripts/3854_DialougeWorks_2026_05_01_de-DE.pdf

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Vom Weltkrieg zur Vorherrschaft von BlackRock: Europa als amerikanische Wirtschaftskolonie

Werner Rügemer im Gespräch mit Pascal Lottaz

03.02.2026

https://afsaneyebahar.com/2026/02/05/20706029/

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Wird der Krieg gegen den Iran eine weltweite Depression auslösen?

Der Krieg der USA gegen den Iran treibt die Welt in eine weltweite Depression. Professor Richard Wolff betrachtet die aktuelle Krise vor dem Hintergrund des kapitalistischen Systems und des Niedergangs der Hegemonialmacht der USA.

Von Chris Hedges

01.05.2026

https://afsaneyebahar.com/2026/05/01/20707024/

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Die vorhersehbare kriegerische Katastrophe in Deutschland

24.4.2026

https://afsaneyebahar.com/2026/04/24/20706981/

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Weitere Schriften von Werner Rügemer:

https://werner-ruegemer.de/

https://afsaneyebahar.com/category/werner-rugemer/

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UN-Generalversammlung

Gegenstand: Definition des Begriffs Aggression

Entschließung 3314 (XXIX) vom 14. Dezember 1974

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Artikel 2

Wendet ein Staat als erster Waffengewalt unter Verletzung der Charta an, so stellt dies einen Beweis des ersten Anscheins für eine Angriffshandlung dar, obwohl der Sicherheitsrat gemäß der Charta z u dem Schluß gelangen kann, daß eine Feststellung, es sei eine Angriffshandlung begangen worden, nicht gerechtfertigt wäre angesichts anderer bedeutsamer Umstände, einschließlich der Tatsache, daß die betreffenden Handlungen oder ihre Folgen nicht v o n ausreichender Schwere

Artikel 3

Jede der folgenden Handlungen gilt, ohne Rücksicht auf eine Kriegserklärung, vorbehaltlich und entsprechend den Bestimmungen in Artikel 2 als Angriffshandlung:

a) Die Invasion oder der Angriff durch die Streitkräfte eines Staates auf das Gebiet eines anderen Staates, oder jede auch noch so vorübergehende militärische Besetzung als Folge einer solchen Invasion oder eines solchen Angriffs, oder jede gewaltsame Einverleibung des Hoheitsgebietes eines anderen Staates oder eines Teils davon;

b) Die Beschießung oder Bombardierung des Hoheitsgebietes eines Staates durch die Streitkräfte eines anderen Staates, oder die Anwendung von Waffen jeder Art durch einen Staat gegen das Hoheitsgebiet eines anderen Staates;

c) Die Blockade der Häfen oder Küsten eines Staates durch die Streitkräfte eines anderen Staates;

d) Ein Angriff durch die Streitkräfte eines Staates gegen die Land - , See- oder Luftstreitkräfte oder die See- und Luftflotte eines anderen Staates;

e) Der Einsatz von Streitkräften eines Staates, die sich im Hoheitsgebiet eines anderen Staates mit dessen Zustimmung befinden, unter Verstoß gegen die in der Zustimmung vorgesehenen Bedingungen, oder Jede Verlängerung ihrer Anwesenheit in diesem Gebiet über das Ende der Zustimmung hinaus;

f) Die Handlung eines Staates, die in seiner Duldung besteht, daß sein Hoheitsgebiet, das er einem anderen Staat zur Verfügung gestellt hat, von diesem anderen Staat dazu benutzt wird, eine Angriffshandlung gegen einen dritten Staat zu begehen;

g) Das Entsenden bewaffneter Banden, Gruppen, Freischärler oder Söldner durch einen Staat oder für ihn, wenn sie mit Waffengewalt Handlungen gegen einen anderen Staat von so schwerer Art ausführen, daß sie den oben angeführten Handlungen gleichkommen, oder die wesentliche Beteiligung an einer solchen Entsendung.

[...]

Quelle: https://zeitschrift-vereinte-nationen.de/publications/PDFs/Zeitschrift_VN/VN_1975/Heft_4_1975/06_b_Doks_VN_VN_4-75.pdf

 

 

Zwei Gegebenheiten sind vielen Menschen in Deutschland nicht geläufig:

Erstens: Nach Punkt 3 des Notenwechsels des Auswärtigen Amtes mit den westlichen Stationierungsstreitkräften vom 25.09.1990 kann die Bundesrepublik Deutschland den entsprechenden Aufenthaltsvertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren beenden.(7)(8)

Zweitens: Artikel Nr. 13 des Nordatlantikvertrags (NATO-Vertrag) vom 4. April 1949 besagt: „Nach zwanzigjähriger Gültigkeitsdauer des Vertrages kann jeder vertragschließende Staat aus dem Verhältnis ausscheiden, und zwar ein Jahr nach Erklärung seiner Kündigung gegenüber der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, die den Regierungen der anderen vertragschließenden Staaten die Niederlegung jeder Kündigungserklärung mitteilen wird.“(9)

Quelle: https://afsaneyebahar.com/2026/03/15/20706386/