NATO

NATO

(15.9.2017)

 

Manche reden über die Kriegsverbrechen

der NATO-Mitglieder

in Jugoslawien, Afghanistan, Irak

Libyen, Syrien oder anderswo

klagen über die Beschlüsse

zur Erhöhung der Militärausgaben

angesichts der sozialen Misere im Lande

übersehen dabei die eindeutige Gegebenheit

dass im Falle einer Mehrheit im Bundestag

mit einer regulären einjährigen Frist

ein Austritt aus der NATO möglich ist

und mit einer Frist von zwei Jahren

der Stationierung ausländischer Streitkräfte

ein Ende gesetzt werden kann

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Ergänzungen:

  • Nordatlantikvertrag vom 4.4.1949

(Artikel 13. Nach zwanzigjähriger Gültigkeitsdauer des Vertrages kann jeder vertragschließende Staat aus dem Verhältnis ausscheiden, und zwar ein Jahr nach Erklärung seiner Kündigung gegenüber der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, die den Regierungen der anderen vertragschließenden Staaten die Niederlegung jeder Kündigungserklärung mitteilen wird.)

http://www.staatsvertraege.de/natov49.htm

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  • Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23.10.1954

http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/565864/publicationFile/158736/VertragstextOriginal.pdf

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  • Notenwechsel des Auswärtigen Amtes  mit den westlichen Stationierungsstreitkräften vom 25.9.1990

(3. […] Die Budesrepublik Deutschland kann den Aufenthaltsvertrag in bezug auf die Französische Republik oder jede andere Vertragspartei  durch Anzeige an die Vertragsparteien  unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren beenden.)

http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/597004/publicationFile/158738/Notenwechsel_September90.pdf

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