Pflichtlektüre für Bundestagsabgeordnete vor Impfpflicht-Abstimmung!

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden am 7. April 2022 über verschiedene Initiativen zum Thema Corona-Impfpflicht entscheiden.

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Pflichtlektüre für Bundestagsabgeordnete vor Impfpflicht-Abstimmung!

(Prof. Dr. Arne Burkhardt, Dr. Brigitte Röhrig und Dr. Ronald Weikl)

25.3.2022

https://rumble.com/vygbk7-burkhardt-rhrig-weikl-pflichtlektre-fr-bundestagsabgeordnete-vor-impfpflich.html

Dr. Ronald Weikl, Arzt und stellv. Vorsitzender der MWGFD e.V. spricht in diesem Video mit dem Gründer der „Pathologie-Konferenz“, dem Pathologen Prof. Dr. Arne Burkhardt und der auf Arzneimittelrecht spezialisierten Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig.

Beide haben einen „Brandbrief“ an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) geschrieben, die zuständige Bundesbehörde für die Zulassung der COVID-Impfstoffe, sowie für Arzneimittelsicherheit und die Meldung von Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Impfung.

In diesem Brief werden die alarmierenden Ergebnisse der histo-pathologischen Untersuchungen von Organproben von im zeitlichen Zusammenhang mit der COVID-„Impfung“ Verstorbenen dargestellt und das PEI mit kurzer Fristsetzung zum raschen Handeln aufgefordert. Bisher leider ohne Erfolg!

Im weiteren Gespräch werden die wichtigsten Argumente gegen eine Impfpflicht diskutiert, Aufklärungsaktionen von anderen Gruppen vorgestellt und dabei auch der Wunsch geäußert, diese Schreiben mögen alle zur „Pflichtlektüre“ für Bundestagsabgeordnete vor der Abstimmung über eine Impfpflicht erklärt werden.

Prof. Burkhardt lädt alle Abgeordnete des Deutschen Bundestages ein: „Ich fordere alle Ärzte im Bundestag auf, zu mir zu kommen und sich die Präparate anzuschauen, insbesondere Herrn Lauterbach… (…) und die, die keine Ärzte sind, bitte bringt einen Pathologen Eures Vertrauens mit! Ich werde allen am Doppelmikroskop, oder wenn es mehrere sind, in der Projektion, die Originalpräparate zeigen!“

Dr. Brigitte Röhrig stellt u.a. eine neue Studie, für die Studienteilnehmer aus den USA und Europa rekrutiert werden vor, bei der die aktuellen bedingt zugelassenen, genbasierten COVID-„Impfstoffe“ zur Anwendung kommen und wundert sich: „Im Aufklärungsbogen wird eindeutig dargestellt, dass es sich bei diesem Impfstoff um einen experimentellen und noch im Entwicklungsstadium befindlichen Impfstoff handelt, obwohl es der Impfstoff ist, der bedingt zugelassen ist. Des Weiteren steht darin, dass es nicht auszuschließen ist, dass nach der Injektion, oder nach der Impfung eine nachfolgende COVID-19-Infektion möglicherweise schwerwiegender ist, als es bei Ungeimpften der Fall ist. Weiterhin steht drin: Es ist nicht bekannt, welche Auswirkungen der Impfstoff auf Sperma, auf Schwangerschaft, auf Föten und auf gestillte Kinder hat, und dass die Teilnahme an der Studie untersagt ist, wenn eine Frau plant schwanger zu werden, oder schwanger ist, oder stillt. Vor diesem Hintergrund sich die Stiko-Empfehlung anzusehen, wo Schwangere ab dem 2. Trimester geimpft werden, ist, gelinde gesagt, nicht nachvollziehbar.“

Prof. Arne Burkhardt zum Thema „Politik- und Konzern-konforme Wissenschaft“: „Man spricht so viel davon, dass im Krieg das erste Opfer die Wahrheit ist. Und ich kann nur sagen: Das erste Opfer in der Pandemie ist die Wissenschaft.“

Hier weitere Informationen:

Was könnt Ihr als Unterstützer und Mitstreiter tun?

Konfrontiert Eure Bundestagsabgeordneten, die demnächst über die Impfpflicht abstimmen sollen mit diesen Informationen und Schreiben, am besten auch über die jeweiligen Wahlkreisbüros!

Gemeinsam werden wir es schaffen, die Impfpflicht dauerhaft zu verhindern!

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Professor Arne Burkhard spricht im Bundestag

Von Dr. Uwe Alschner

30.3.2022

https://alschner-klartext.de/2022/03/30/professor-arne-burkhard-spricht-im-bundestag/

Die Warnung vor der Schädigung von Herz, Gehirn und anderen Organen durch die “Covid-19-Impfung“ genannten Injektionen mit gentechnisch verändertem Material ist nun auch offiziell aus erster Hand in den parlamentarischen Protokollen des Deutschen Bundestag dokumentiert. Am 21. März wurde Professor Dr. Arne Burkhardt als Vertreter einer aus zehn Wissenschaftlern bestehenden internationalen Expertengruppe im Gesundheitsausschuss des Bundestages angehört. Der aus Reutlingen stammende Pathologe berichtete den Parlamentariern und der Öffentlichkeit in der Anhörung über “Nutzen und Rechtmäßigkeit einer Impfpflicht” ausführlich über die erschreckenden Erkenntnisse seiner Forschungsgruppe.

Er sprach allen Zweiflern, “insbesondere Herrn [Gesundheitsminister] Lauterbach“ eine Einladung aus, sich bei einem Besuch im Institut persönlich davon zu überzeugen, dass mRNA nicht – wie offiziell behauptet – an der Einstichstelle verbleibt, sondern in allen Organen des Körpers bis 128 Tagen nach der Injektion nachgewiesen werden können, und damit ein großes gesundheitliches Risiko darstellen.

Video der Anhörung von Professor Burkhardt

Dass Professor Burkhardt durch die Sitzungspräsidentin ausgerechnet in jenem Moment in seinem Redefluss gestört wurde, als er erwähnte, dass Minister Lauterbach eine “ausgezeichnete pathologische Ausbildung bei Herrn Professor Mittermayer” genossen hat, [die ihn und alle anderen Mediziner befähigen sollte, die pathologischen Gewebeschnitte der Todesopfer nach Covid-Impfung zu bewerten] wird reiner Zufall gewesen sein.

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Pathologen setzten in Brandbriefen dem Paul-Ehrlich-Institut kurze Frist, das Impfen unverzüglich zu stoppen

30.3.2022

https://fassadenkratzer.wordpress.com/2022/04/01/pathologen-setzten-in-brandbriefen-dem-paul-ehrlich-institut-kurze-frist-das-impfen-unverzuglich-zu-stoppen/

Das für die Impfsicherheit zuständige staatliche Paul-Ehrlich-Institut (PEI) verharmlost in seinen Sicherheitsberichten permanent die immer mehr im zeitlichen Zusammenhang mit den mRNA-Impfstoffen zutage tretenden schweren Impfnebenwirkungen und Todesfälle und leugnet, bis auf wenige Ausnahmen, einen kausalem Zusammenhang. Darauf ist hier schon eingehend hingewiesen worden. Eingaben von Wissenschaftlern, Journalisten und einer Krankenversicherung haben bisher nichts bewirkt. Nun hat auch der renommierte Pathologe Prof. Arne Burkhardt auf Grund seiner alarmierenden Forschungsergebnisse in zwei Brandbriefen an das PEI einen sofortigen Impf-Stopp gefordert. Doch in obrigkeitsstaatlicher Manier hüllt es sich in Schweigen.

Da eine dringende Gefahr für Leib und Leben, ein unmittelbares Todesrisiko sämtlicher Menschen bestehe, die eine mRNA-basierte Injektion erhalten, forderten Prof. Burkhardt und seine Forschungsgruppe im ersten Schreiben vom 16.3.2022, u.a. auch per Fax und E-Mail, das Paul-Ehrlich-Institut auf, sämtliche betroffenen Arzneimittel unverzüglich zurückzurufen und die bedingten Zulassungen auszusetzen. Das Handlungsermessen sei auf Null reduziert.

Sie forderten die verantwortlichen Leiter des PEI, Herrn Prof. Dr. Cichutek und Frau Dr. Keller-Stanislawski, auf, ihnen aufgrund der immensen Gefahr für die öffentliche Gesundheit, Leib und Leben der Menschen kurzfristig bis 18. März 2022 Kopien der erlassenen Bescheide zuzusenden.

Das Schreiben in vollem Wortlaut:

Paul-Ehrlich-Institut
z.Hd. Herrn Prof. Dr. Cichutek
Dr. Brigitte Keller-Stanislawski
Paul-Ehrlich-Straße 51-59
63225 Langen    

Reutlingen, 16.3.2022

Covid-19-mRNA- und Vektor basierte Arzneimittel Comirnaty, Spikevax, Vaxzevria und Covid-19 Vaccine Janssen – Art. 20 Abs. 4 der Verordnung Nr. 726/2004/EG in Verbindung mit Art. 107i der Richtlinie 2001/83/EG, §§ 62 Abs. 1, 69 Abs. 1 Abs. 1a AMG

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Cichutek,
sehr geehrte Frau Dr. Keller-Stanislawski,

als zuständige Bundesoberbehörde hat das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemäß § 62 Abs. 1 Satz 1 AMG

„zur Verhütung der unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit von Mensch oder Tier, die bei der Anwendung von Arzneimitteln auftretenden Risiken, insbesondere Nebenwirkungen, Wechselwirkungen mit anderen Mittel … zentral zu erfassen, auszuwerten und die nach diesem Gesetz zu ergreifenden Maßnahmen zu koordinieren.“ (Hervorhebungen durch die Unterzeichner)

Diese Aufgabe wird in § 69 Abs. 1 AMG dahingehend weiter konkretisiert, dass die zuständigen Behörden „die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhinderung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen“ zu treffen haben, insbesondere die Untersagung des Inverkehrbringens von Arzneimitteln oder Wirkstoffen, deren Rückruf und deren Sicherstellung verfügen müssen, wenn dies zur Verhütung einer unmittelbaren oder mittelbaren Gefährdung der Gesundheit von Menschen erforderlich ist.

Diese Gefährdung besteht gemäß § 69 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AMG insbesondere dann, wenn

„… der begründete Verdacht besteht, dass das Arzneimittel schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen“.

Da es sich bei den betroffenen Arzneimitteln allesamt um zentral von der Kommission zugelassene Arzneimittel handelt, kommt darüber hinaus § 69 Abs. 1a AMG zur Anwendung.

Dieser berechtigt und verpflichtet das PEI, bei zentral zugelassenen Arzneimitteln die zur Beseitigung festgestellter und zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen zu treffen und das Ruhen der Zulassung sowie den Rückruf des Arzneimittels anzuordnen, wenn dies zum Schutz der Gesundheit von Menschen dringend erforderlich ist. Diese Verpflichtung besteht unverzüglich, bereits vor Unterrichtung der EMA.

In diesem Kontext unterrichten wir Sie über folgende Erkenntnisse:

Wir sind eine international vernetzt forschende Gruppe von Pathologen, Molekularbiologen, Medizinern und Physikern, die seit Beginn der Pandemie vor inzwischen zwei Jahren wissenschaftlich zusammenarbeitet. Im Rahmen von Obduktionen von 40 im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung verstorbenen Patienten (in unterschiedlichen Stadien der Auswertung) und Untersuchungen histologischer Proben von Lebenden kamen wir zu folgender Erkenntnis:

In allen Organgeweben u.a. Gefäßsystem, Herz und Gehirn von Menschen, die in zeitlichem Zusammenhang mit der „Impfung“ gegen SARS-CoV-2 plötzlich, überwiegend nicht im Krankenhaus und ohne Therapie verstorben sind, zeigen sich übereinstimmend Schäden, wie sie sonst bei toxischen Einwirkungen beobachtet werden und von ungewöhnlichen Entzündungsreaktionen als Beweis eines intravitalen Schadens begleitet werden. Die einzelnen erhobenen histologischen Befunde sind im Anhang (jeweils mit Angabe der Häufigkeit in Klammern) zusammengestellt. Sie sind insbesondere in ihrer Kombination sehr ungewöhnlich bzw. im Einzelnen noch nicht beobachtet worden.

In diesen Läsionen und den begleitenden entzündlichen Bereichen, vor allem an Blutgefäßen, ist mit Hilfe der hochspezifischen Immunhistochemie eine deutliche Expression von Spike-Protein nachweisbar. Dieses stammt nachweislich von der „Impfung“ und nicht von einer Infektion durch das Virus SARS-CoV-2. Zur sicheren Zuordnung der Herkunft des gefundenen Spike-Proteins wurde ein Antikörper verwendet, der spezifisch gegen die Untereinheit 1 des Spike SARS-CoV-2 Wuhan-Variante hergestellt wurde, die Basis der Impfungen ist. Parallel dazu wurde eine Färbung für das Nukleokapsid von SARS-CoV-2 durchgeführt, welche im positiven Fall das komplette Virus anzeigen würde. Dieses wurde in den beschriebenen Geweben jedoch nicht gefunden.


Schlussfolgerung:

Wenn die Läsionen im Gewebe von einer Infektion mit einem SARS-CoV-2 Virus stammen würden, müssten alle Komponenten des Virus nachweisbar sein, hier entsprechend neben dem Spike-Protein auch das Nukleokapsid-Protein.

Wenn ausschließlich das Spike-Protein ohne Nukleokapsid nachweisbar ist, kann dieses nur von der Injektion mit den betreffenden Arzneimitteln stammen, welche körpereigene Zellen mittels mRNA zur massiven Produktion der Spike-Proteine anregt.

Hieraus ist die Schlussfolgerung zu ziehen, dass die Impf-induzierte „Spike-Produktion“ im menschlichen Körper nicht ausschließlich an der Injektionsstelle im Muskel stattfindet, sondern die Spike-Produktion in sämtlichen Zellen und Organen stattfinden kann, zumindest bei bestimmten Erkrankungen selbst im Gehirn. Mit letzterem wäre auch nachgewiesen, dass der Wirkstoff in den Impfstoffen die Blut-Hirn-Schranke grundsätzlich überwinden kann. Die Expression des Spike-Proteins führt zu gravierenden Entzündungsreaktionen in den betroffenen Organgeweben bis hin zum Tod.

Es besteht unzweifelhaft eine dringende Gefahr für Leib und Leben sämtlicher Menschen, denen die Injektionen – insbesondere im Rahmen der Impf- und Nachweispflicht – verabreicht werden, wenn die mRNA- und Vektor basierten Impfstoffe weiterhin in Verkehr gebracht werden. Es besteht unmittelbares Todesrisiko.

Sämtliche im Betreff genannten Arzneimittel sind daher

unverzüglich

zurückzurufen und die bedingten Zulassungen auszusetzen. Das Handlungsermessen ist auf Null reduziert.

Wir fordern Sie daher auf, in Bezug auf alle Messenger-RNA bzw Pro-MRNA basierenden Arzneimittel (sog. Impfstoffe), die eine Synthese von Spikeproteinen in Körperzellen induzieren, insbesondere für:

  1. Comirnaty
    b.  Spikevax
    c.  Vaxzevria und
    d.  Covid-19 Vaccine Janssen
  1. unverzüglich den Rückruf der betreffenden in Verkehr befindlichen Arzneimittel,
  2. unverzüglich das Ruhen der betreffenden Zulassungen der Arzneimittel anzuordnen,
  3. uns zu Händen des Unterzeichners bis spätestens zum
  1. März 2022

 eine Kopie der zu  Ziff. 1 und 2. Erlassenen Bescheide zu übersenden.

Die Ihnen gesetzte Frist ist aufgrund der immensen Gefahr für die öffentliche Gesundheit, Leib und Leben der Menschen, kurz zu bemessen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Namen der Forschungsgruppe

(Unterschrift)

Prof. Dr. med. Arne Burkhardt
Ordentlicher Professor für Pathologie der Universität Hamburg (1979) und Tübingen (1991)
Emeritierter Extraordinarius für allgemeine und spezielle Pathologie der Universität Bern (Schweiz)
Niedergelassener Pathologe, zeitweise in Kooperation mit überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften und eigenem Institut seit 2008.

Pathologiepraxis und Labor
Obere Wässere 3-7
72764 Reutlingen

———————–

Original mit Anlagen:
https://www.mwgfd.de/wp-content/uploads/2022/03/Prof_Burkhardt_an_PEI_16Mrz22.pdf#page=1&zoom=auto,843,612


Doch das Paul-Ehrlich-Institut reagierte nicht.

Wie ernst es Prof. Burkhardt und seinen Kollegen ist, zeigt, dass er am 24. 3. 2022 erneut an das PEI schrieb und eindringlich ihnen mitzuteilen bat, welche Maßnahmen sie ergriffen hätten, um die Gefahr für Leib und Leben, die von dem mRNA- und Vektor-basierten CVID-19 Impfstoffen ausgehe, abzuwenden.

Schreiben vom 24.3.2022:

Paul-Ehrlich-Institut
z.Hd. Herrn Prof. Dr. Cichutek
Dr. Brigitte Keller-Stanislawski
Paul-Ehrlich-Straße 51-59
63225 Langen    

24.3.2022

Covid-19-mRNA- und Vektor basierte Arzneimittel Comirnaty, Spikevax, Vaxzevria und Covid-19 Vaccine Janssen – Art. 20 Abs. 4 der Verordnung Nr. 726/2004/EG in Verbindung mit Art. 107i der Richtlinie 2001/83/EG, §§ 62 Abs. 1, 69 Abs. 1 Abs. 1a AMG

hier: Rückfrage und ergänzender Aspekt zu unserem Schreiben vom 16.3.2022

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Cichutek,
sehr geehrte Frau Dr. Keller-Stanislawski,

unter Bezug auf unser an Sie gerichtetes Schreiben vom 16.3.2022 möchten wir Sie bitten uns mitzuteilen, welche Maßnahmen das PEI ergriffen hat, um die Gefahr für Leib und Leben, die von den mRNA- und Vektor basierten CoVid-19 Impfstoffen ausgeht, abzuwenden.

Unsere pathologischen Untersuchungen ergaben unzweifelhaft, dass die Impf-induzierte „Spike-Produktion“ im menschlichen Körper nicht ausschließlich an der Injektionsstelle im Muskel stattfindet, sondern die Spike-Produktion in sämtlichen Zellen und Organen stattfinden kann, selbst im Gehirn. Die Expression des Spike-Proteins führt zu gravierenden Entzün-dungsreaktionen in den betroffenen Organgeweben bis hin zum Tod.

Es besteht unmittelbares Todesrisiko.

Ergänzend zu unserem Schreiben vom 16.3.22 möchten wir auf einen weiteren Aspekt hinweisen:

Die in pathologischen Untersuchungen neben den Endothelschäden vermehrt festgestellten Thrombosen, insbesondere Sinusvenenthrombosen nebst Einblutungen im Gehirn begründen den dringenden Verdacht, dass dem durch mRNA- und Vektor basierte Covid-19 Impfstoffe ausgelösten Geschehen eine unkontrollierte Immunreaktion unabhängig von der aplizierten Substanz zugrunde liegt.

Dies unterstreicht, dass dringender Handlungsbedarf im Sinne unseres Schreibens vom 16.3.2022 gegeben ist.

Mit freundlichen Grüßen
Im Namen der Forschungsgruppe

(Unterschrift)

Prof. Dr. med. Arne Burkhardt
Ordentlicher Professor für Pathologie der Universität Hamburg (1979) und Tübingen (1991)
Emeritierter Extraordinarius für allgemeine und spezielle Pathologie der Universität Bern (Schweiz)
Niedergelassener Pathologe, zeitweise in Kooperation mit überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften und eigenem Institut seit 2008.

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Das zweite Schreiben im Original:
https://www.mwgfd.de/wp-content/uploads/2022/03/Prof_Burkhardt_an_PEI_24Mrz22.pdf


Bis heute sei wiederum keine Antwort erfolgt.

Dies teilt die Gesellschaft der „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V.“ (MWGFD) mit, die diesen Vorgang dokumentiert hat.

Das Ganze zeigt, dass wir es nicht mit einem rechenschaftspflichtigen Institut in einer Demokratie zu tun haben, sondern mit einem staatlichen Institut in einem Obrigkeitsstaat, der in eine totalitäre, diktatorische Oligarchie übergegangen ist. Die Macht geht in ihrer Arroganz nicht auf Dinge ein, die ihr gefährlich werden könnten.

 Wichtiges Video

Zugleich enthält die Mitteilung ein höchst informatives Video, in dem Dr. Ronald Weikl, Arzt und stellv. Vorsitzender der MWGFD e.V., mit  Prof. Dr. Arne Burkhardt und der auf Arzneimittelrecht spezialisierten Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig über die Vorgänge spricht.

Im weiteren Gespräch werden die wichtigsten Argumente gegen eine Impfpflicht diskutiert, Aufklärungsaktionen von anderen Gruppen vorgestellt und dabei auch der Wunsch geäußert, diese Schreiben mögen alle zur „Pflichtlektüre“ für Bundestagsabgeordnete vor der Abstimmung über eine Impfpflicht erklärt werden.

Prof. Burkhardt lädt alle Abgeordnete des Deutschen Bundestages ein, sich von seinen alarmierenden Forschungsergebnissen über die toxischen Wirkungen der Covid-Impfstoffe persönlich zu überzeugen:

„Ich fordere alle Ärzte im Bundestag auf, zu mir zu kommen und sich die Präparate anzuschauen, insbesondere Herrn Lauterbach…  (…) und die, die keine Ärzte sind, bitte bringt einen Pathologen Eures Vertrauens mit! Ich werde allen am Doppelmikroskop, oder wenn es mehrere sind, in der Projektion, die Originalpräparate zeigen!“

Prof. Arne Burkhardt zum Thema „Politik- und Konzern-konforme Wissenschaft“:

„Man spricht so viel davon, dass im Krieg das erste Opfer die Wahrheit ist. Und ich kann nur sagen: Das erste Opfer in der Pandemie ist die Wissenschaft.“

Hier der Link zum Video und weiteren Unterlagen:

https://www.mwgfd.de/2022/03/burkhardt-roehrig-weikl-pflichtlektuere-fuer-bundestagsabgeordnete-vor-impfpflicht-abstimmung/

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Allgemeine COVID-19-Impfpflicht

Sanktionsmöglichkeiten und Verwaltungsvollstreckung

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages

Aktenzeichen: WD 3 – 3000 – 199/21

Abschluss der Arbeit: 3. Dezember 2021

Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung

Klicke, um auf wd-bundestag-12.2021.pdf zuzugreifen

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Bundestag entscheidet über die Corona-Impfpflicht

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw14-de-impfpflicht-886566

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages entscheiden am Donnerstag, 7. April 2022, über verschiedene Initiativen zum Thema Corona-Impfpflicht nach einer etwa 70-minütigen Debatte. Der Gesundheitsausschuss wird dazu Beschlussempfehlungen abgeben. Zu rechnen ist mit mehreren namentlichen Abstimmungen.

Gesetzentwurf für allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren

Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren vorgelegt. Zur Prävention gegen Sars-Cov-2 stünden gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, heißt es in dem Gesetzentwurf (20/899) zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen.

Die Abgeordneten schlagen vor, in einem ersten Schritt die Impfkampagne zu erweitern, alle Erwachsenen persönlich zu kontaktieren und von den Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren zu lassen. Darauf aufbauend solle eine allgemeine Impfpflicht für Personen über 18 Jahren eingeführt werden.

Vorschlag für Corona-Impfpflicht ab 50 und Pflichtberatung

Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten will eine verpflichtende Impfberatung für Erwachsene und eine altersbezogene Impfpflicht gegen das Coronavirus ab 50 Jahren ermöglichen. Die Überlastung des Gesundheitswesens beruhe nach bisherigen Erfahrungen vorrangig auf schweren Covid-19-Erkrankungen der über 50-Jährigen. Daher könne eine altersbezogene Impfplicht für diese Gruppe leichter gerechtfertigt werden, heißt es in dem Gesetzentwurf (20/954).

Die Abgeordneten plädieren für ein mehrstufiges Vorgehen. Demnach sollen in einem ersten Schritt alle Erwachsenen kontaktiert und von den Krankenkassen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informiert werden. Bis zum 15. September 2022 sollen alle Personen ab 18 Jahren entweder über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen oder über den Nachweis der Inanspruchnahme einer ärztlichen Impfberatung.

Antrag gegen die allgemeine Impfpflicht

Abgeordnete verschiedener Fraktionen um den FDP-Abgeordneten Wolfgang Kubicki haben einen Antrag (20/680) gegen die allgemeine Impfpflicht vorgelegt. Der Antrag zielt darauf ab, die Impfbereitschaft in der Bevölkerung ohne eine Verpflichtung zu erhöhen. Es wird an die Bürger appelliert, die empfohlenen Angebote einer Corona-Schutzimpfung wahrzunehmen.

Die auf eine nachhaltige Entlastung des Gesundheitssystems abzielende allgemeine Impfpflicht hänge an noch nicht abschließend geklärten Fragen der Schutzdauer und des Schutzumfangs einer Impfung in den jeweiligen Altersgruppen, heißt es in dem Antrag. In Anbetracht der Schwere des mit einer allgemeinen Impfpflicht verbundenen Grundrechtseingriffs fielen diese Unwägbarkeiten besonders ins Gewicht.

Unionsfraktion plädiert für Impfvorsorgegesetz

Die Unionsfraktion schlägt ein Impfvorsorgegesetz mit einem gestaffelten Impfmechanismus vor, der unter bestimmten Voraussetzungen vom Bundestag aktiviert werden soll. Bei immer wieder neuen Virusvarianten und fortbestehenden Impfschutzlücken in der Bevölkerung bedürfe es eines vorausschauenden und flexiblen Impfvorsorgekonzepts, um das Land gegen künftige Pandemiewellen zu wappnen, heißt es in dem Antrag (20/978) der Fraktion.

Die Abgeordneten schlagen konkret die Schaffung eines Impfregisters, eine verstärkte Impfkampagne und einen mehrstufigen Impfmechanismus vor. Um eine zuverlässige Datengrundlage über den Impfstatus der verschiedenen Altersgruppen zu bekommen, soll unverzüglich mit der Einrichtung eines Impfregisters begonnen werden. Das Impfregister soll dazu genutzt werden, die Altersgruppen über die bei ihnen jeweils notwendigen Impfungen und Auffrischungen rechtzeitig zu informieren, Ungeimpfte gezielt anzusprechen und eine Beratung zu ermöglichen.

AfD legt Antrag gegen eine Impfpflicht vor

Die AfD-Fraktion positioniert sich gegen eine gesetzliche Impfpflicht. Eine unmittelbare oder mittelbare Verpflichtung zur Impfung zum Schutz vor einer Infektion mit dem Virus Sars-Cov-2 sei unverhältnismäßig, heißt es in einem Antrag (20/516) der Abgeordneten. Die Bundesregierung solle von Plänen zur Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht gegen das Coronavirus Abstand nehmen. Zudem sollte ein Gesetzentwurf vorgelegt werden, mit dem die ab dem 15. März 2022 geltende Impfpflicht für das Gesundheits- und Pflegepersonal aufgehoben werde.

Zur Begründung heißt es in dem Antrag, die Einführung einer generellen Impfpflicht gegen Covid-19 sei verfassungsrechtlich unzulässig, weil damit das Virus nicht ausgerottet werden könne. Zudem bedeute eine Impfpflicht einen Eingriff gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf körperliche Unversehrtheit. (pk/hau/28.03.2022)

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Weitere Informationen über die Corona-Misere:

Ganzheitliches Denken gerade in den Krisenzeiten

Ganzheitliches Denken gerade in den Krisenzeiten; Teil 4: ausgewählte Beiträge ab 11.11.2021