STANDPUNKTE • Rechtsanwältin Beate Bahner in Psychiatrie

STANDPUNKTE • Rechtsanwältin Beate Bahner in Psychiatrie

Von KenFM.de

14.4.2020

Mit dem Corona-Shutdown wurden durch die Regierung Merkel wesentliche Teile des Grundgesetzes vorübergehend, aber unbegrenzt, auf Eis gelegt. Betroffen ist auch der Artikel 8 des Grundgesetzes, der die Versammlungsfreiheit des Bürgers garantiert. Wenn dieses Recht aufgehoben wird, hat die Bevölkerung praktisch keine Möglichkeit mehr im öffentlichen Raum gegen die Politik der Regierung zu protestieren. …

Weiterlesen bzw. weiterhören:

https://kenfm.de/standpunkte-%E2%80%A2-rechtsanwaeltin-beate-bahner-in-psychiatrie/

Audio auch unter:

https://www.youtube.com/watch?v=DCn6geRBYPY&feature=emb_title

PDF-Datei:

RA Beate Bahner in Psychiatrie

 

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Am Telefon zum Fall Beate Bahner: Sean Henschel (Podcast)

15.4.2020

https://kenfm.de/am-telefon-zum-fall-beate-bahner-sean-henschel-podcast/

 

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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

14.4.2020

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4571083

 

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Versammlungsrecht im Jahre 2020

Von Sean Henschel

22.4.2020

https://kenfm.de/standpunkte-%e2%80%a2-versammlungsrecht-im-jahre-2020/

„Das Bundesverfassungsgericht hat letzte Woche am 15. und 17. April über zwei Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (§ 32 BVerfGG) gegen Versammlungsverbote entschieden. Es handelte sich dabei um zwei verschiedene Sachverhalte mit unterschiedlichen Problemen. Um schon zu Beginn einen wichtigen Punkt vorwegzunehmen: Das Bundesverfassungsgericht hat in den beiden Entscheidungen nicht entschieden, dass die betroffenen Versammlungen vorbehaltlos stattfinden müssen. […]“

 

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Verfassungswidrige Corona-Maßnahmen – Rechtsbrüche der Exekutive

Von Wolfgang Bittner

22.4.2020

https://kenfm.de/verfassungswidrige-corona-massnahmen-rechtsbrueche-der-exekutive/

„Die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie sind unverhältnismäßig und grundgesetzwidrig. Es liegen Eingriffe in den Kernbereich (Wesensgehalt) mehrerer Grundrechte vor, was gegen Artikel 19, Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes verstößt und in dieser exzessiven Weise durch das Infektionsschutzgesetz trotz der kürzlichen Änderungen nicht gedeckt ist. Kritik wird unterbunden und Demonstrationen sind unter Strafandrohung verboten. Damit besteht die akute Gefahr einer weitgehenden unbefristeten Entziehung unveräußerlicher Bürgerrechte. Das ist offenkundig. Aber die Bevölkerung ist aufgrund der Panikmache durch Politik und Medien paralysiert. Hinterher wird wieder gesagt werden: „Wir haben es nicht gewusst und nicht gewollt!“ […]“

 

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Die Coronakrise – Aspekte abseits des Mainstreams.

Von Gabriele Muthesius

Teil 1; 22.3.2020

https://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/200324-Gabriele-Muthesius-Die-Corona-Krise-neu.pdf

Teil 2; 7.4.2020

https://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/200408-Muthesius_Corona_II_Endfassung_NEU.pdf

Teil 3; 22.4.2020

https://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/200422-3-Teil-Muthesius_Corona.pdf

 

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Fakten zu Covid-19

Publiziert: 14. März 2020; Aktualisiert: 21. April 2020

https://swprs.org/covid-19-hinweis-ii/

„Von Fachleuten präsentierte, vollständig referenzierte Fakten zu Covid-19, die unseren Lesern eine realistische Risikobeurteilung ermöglichen sollen. […]“