UN-Resolution 3314 (XXIX) vom 14.12.1974: Definition der Gewalt Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedete am 14. Dezember 1974 Resolution 3314 (XXIX) mit dem Ziel, eine einheitliche Definition von Aggression zu schaffen, die dem Sicherheitsrat als Orientierung dienen soll. Der Weg begann bereits 1923 unter dem Dach des Völkerbundes und wurde 1967 mit der Resolution 2330 (XXII) fortgeführt. Diese setzte einen Sonderausschuss zur Definition von Aggression ein. Der Ausschuss, bestehend aus 35 Mitgliedstaaten, arbeitete sieben Jahre lang an Entwürfen, aus denen schließlich die endgültige Definition hervorging. Text der Resolution: UNGA1974 ****** Charta der Vereinten Nationen: UN-Charta
Moral statt Völkerrecht?
Herfried Münklers Stellung zum Irankrieg
Von Michael Silnizki
1.4.2026
„Machtapparate, die sich nicht durch Gesetzeskonformität, sondern durch den Anspruch der Gerechtigkeitsverwirklichung legitimieren, . . . usurpieren das Definitionsmonopol in Fragen der Gerechtigkeit und programmieren so sich selbst.“ – Ingeborg Maus1
1. Steht Moral über dem Völkerrecht?
Der Emeritus Herfried Münkler, dem nachgesagt wird, die Weltlage „mit großem seismographischem Gespür“ zu beobachten2, hat dem Handelsblatt am 11. März 2026 ein zweiseitiges Interview gegeben. Gefragt danach, ob der Angriff gegen den Iran „völkerrechtswidrig war“, sagte er: „Es gibt keine Zweifel, dass es sich um einen Angriffskrieg handelt, der rein formal betrachtet völkerrechtswidrig ist.“
Auf die Entgegnung des Interviewers, dass „rein formal“ nach einer Relativierung des Völkerrechts klinge, reagierte Münkler mit Beschimpfung der iranischen Führung: „Es fällt sicher schwer, im Fall Irans das sonst immer wieder aufgerufene Argument der Völkerrechtswidrigkeit des Krieges ins Spiel zu bringen. Man mag Verbrechern dieses Typs nicht mit völkerrechtlichen Argumenten zur Seite stehen.“
Für die „Verbrecher dieses Typs“ gilt kein Völkerrecht, will Münkler uns sagen. Was „rein formal“ völkerrechtswidrig sein mag, soll seiner Meinung nach materiellrechtlich noch lange nicht völkerrechtswidrig sein. Was nun? Gilt das Völkerrecht für diese „Verbrecher“ nicht und dürfen sie deswegen zerbombt werden?
Als der Interviewer dagegen einwendete, dass es „doch nicht so etwas wie ein Zwei-Klassen-Völkerrecht geben (kann)“, sagte Münkler: „Die rechtliche Konstruktion kollidiert hier mit der moralischen Überlegung. Denn niemand kann wirklich wollen, dass das Völkerrecht ein Regime schützt, das so brutal gegen seine eigene Bevölkerung vorgegangen ist.“
Folgt man Münklers Argumentation, so lässt sie nur einen Syllogismus zu:
Völkerrecht kollidiert mit Moral.
Moral steht über dem Völkerrecht
Conclusio: Das „brutale Regime“ steht außerhalb des Gesetzes und ist vogelfrei.
Weiterlesen: https://overton-magazin.de/top-story/moral-statt-voelkerrecht/
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„Ich habe von Beginn der Operation Epic Fury an deutlich gemacht, dass wir so lange weitermachen werden, bis unsere Ziele vollständig erreicht sind. Dank der Fortschritte, die wir erzielt haben, kann ich heute Abend sagen, dass wir auf dem besten Weg sind, alle militärischen Ziele Amerikas in Kürze – sehr bald – zu erreichen. Wir werden sie in den nächsten zwei bis drei Wochen extrem hart treffen. Wir werden sie zurück in die Steinzeit befördern, wo sie hingehören. In der Zwischenzeit laufen die Gespräche weiter… Wir haben alle Trümpfe in der Hand; sie haben keine.“ Auszug aus der Rede des Präsidenten der USA Donald Trump vom 1.4.2026 PDF: dt1.4.2026
Siehe auch:
Die unvorhergesehenen Folgen iranischen Widerstands
Indem sie gegen den illegalen Angriff Israels und der USA auf ihr Land Widerstand leisten, haben die Iraner den „Papiertiger“ dazu gebracht, sich zu entlarven. Innerhalb weniger Tage haben sie gezeigt, dass die hochentwickelten und teuren Waffen des Pentagon für ihre äußerst kostengünstige Art der Kriegsführung ungeeignet sind.
Von Thierry Meyssan
2.4.2026
https://gegenzensur.rtde.world/meinung/275523-unvorhergesehenen-folgen-iranischen-widerstands/
PDF: TM2.4.2026
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Teelichter der Ambivalenz
Der mit Preisen überhäufte Schriftsteller Navid Kermani, Sohn iranischer Eltern und 2016 schon mal als möglicher Bundespräsident gehandelt, hat einen neuen Roman vorgelegt, in dem sich Fiktionales mit Betrachtungen zur gegenwärtigen Politik vermischt. Walter van Rossum hat ihn für Multipolar gelesen und spricht von einer „Farce des amtierenden deutschen Geisteslebens“.
Von Walter van Rossum
16.3.2026
https://multipolar-magazin.de/artikel/teelichter-der-ambivalenz
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Der Krieg gegen den Iran: Ein Wendepunkt für Teheran und die internationale Ordnung
Inwiefern verändert dieser Krieg die Islamische Republik, deckt die Doppelmoral der internationalen Ordnung auf und verdeutlicht zivilisatorische Konflikte?
Von Patrick Ringgenberg
30.3.2026
https://afsaneyebahar.com/2026/03/31/20706587/
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Zum Innehalten und Erinnern – mitten im Angriffskrieg gegen den Iran
Auch dieser Angriffskrieg der USA, Israels und ihrer Verbündeten gegen den Iran – mit seinen Verwüstungen und seiner Verelendung – wird eines Tages enden.
Die tieferen, entscheidenden Fragen jedoch werden bleiben.
14.3.2026
https://afsaneyebahar.com/2026/03/14/20706354/
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