Zwei Gegebenheiten sind vielen Menschen in Deutschland nicht geläufig:
  1. Nach Punkt 3 des Notenwechsels des Auswärtigen Amtes mit den westlichen Stationierungsstreitkräften vom 25.09.1990 kann die Bundesrepublik Deutschland den entsprechenden Aufenthaltsvertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren beenden.(7)(8)
  2. Artikel Nr. 13 des Nordatlantikvertrags (NATO-Vertrag) vom 4. April 1949 besagt: „Nach zwanzigjähriger Gültigkeitsdauer des Vertrages kann jeder vertragschließende Staat aus dem Verhältnis ausscheiden, und zwar ein Jahr nach Erklärung seiner Kündigung gegenüber der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, die den Regierungen der anderen vertragschließenden Staaten die Niederlegung jeder Kündigungserklärung mitteilen wird.“(9)
Quelle: https://afsaneyebahar.com/2026/03/15/20706386/

 

 

Trumps illegaler Krieg und Deutschlands doppelte Rolle

Krieg gegen den Iran, die NATO, das Grundgesetz und die deutschen Wehrgesetze

Von Jürgen Hübschen

7.4.2026

 

Jürgen Hübschen, Jahrgang 1945, ist ehemaliger Luftwaffenoberst im Generalstabsdienst. Er war zehn Jahre im Einsatz als Raketenspezialist mit amerikanischen Kameraden in NATO-Verbänden und drei Jahre Verteidigungsattaché bei der deutschen Botschaft in Bagdad während des Irak-Iran Krieges.

Bei der Diskussion über die rechtlichen Grundlagen des amerikanischen Angriffskrieges gegen den Iran, hat bislang das Völkerrecht im Mittelpunkt der Diskussionen gestanden. Wenn es aber um die deutsche Position zu diesem Krieg und eine Beteiligung an diesen Kampfhandlungen geht, spielt aber nicht nur das Völkerrecht eine Rolle, sondern auch das Grundgesetz, und für die Soldaten der Bundeswehr sind auch die Wehrgesetze von entscheidender Bedeutung.

Die Ausgangslage

Am 28. Februar 2026 hat US-Präsident Trump als „Commander in Chief“ den amerikanischen Streitkräften befohlen, den Iran anzugreifen. Eine sicherheitspolitische Strategie war und ist bis heute nicht erkennbar. Das Ziel wurde von Trump nach „seinem Gefühl in den Knochen“ immer wieder geändert und ist nach wie vor unklar. Fest steht allerdings, dass dieser Krieg gegen internationales Recht verstößt und deshalb von kompetenten Fachleuten, seriösen Organisationen, durch Regierungen mit politischem Mut und mittlerweile auch vom wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages als völkerrechtswidrig bezeichnet wird.

Mit diesem Angriffskrieg verstoßen die USA aber nicht nur gegen das Völkerrecht, sondern auch gegen den NATO-Vertrag. Die NATO ist, wie der Name bereits sagt eine „North Atlantic Treaty Organisation“ und versteht sich als eine Verteidigungsgemeinschaft im definierten Bündnisgebiet.

In der Präambel des NATO-Vertrags vom 4. April 1949, also vor fast genau 77 Jahren, heißt es wörtlich:

Die Parteien dieses Vertrags bekräftigen erneut ihren Glauben an die Ziele und Grundsätze der Satzung der Vereinten Nationen und ihren Wunsch, mit allen Völkern und Regierungen in Frieden zu leben. Sie sind entschlossen, die Freiheit, das gemeinsame Erbe und die Zivilisation ihrer Völker, die auf den Grundsätzen der Demokratie, der Freiheit der Person und der Herrschaft des Rechts beruhen, zu gewährleisten. Sie sind bestrebt, die innere Festigkeit und das Wohlergehen im nordatlantischen Gebiet zu fördern. Sie sind entschlossen, ihre Bemühungen für die gemeinsame Verteidigung und für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit zu vereinigen.“

Wenn man diese Präambel zugrunde legt, verstoßen die USA mit dem Angriffskrieg auch gegen den NATO-Vertrag und müssten konsequenterweise vom NATO-Generalsekretär im Auftrag der anderen Mitgliedsstaaten aufgefordert werden, diesen Krieg sofort zu beenden, ansonsten stände ihre Mitgliedschaft zur Disposition.

Weiterlesen: https://overton-magazin.de/hintergrund/politik/trumps-illegaler-krieg-und-deutschlands-doppelte-rolle/

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Siehe auch:

Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen!

Die Bedeutung der militärischen US-Einrichtungen in Deutschland für den laufenden Angriffskrieg der USA, Israels und ihrer Verbündeten gegen den Iran

https://afsaneyebahar.com/2026/03/23/20706501/

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Ray McGovern: Das Ende der NATO – Zeit für eine neue Strategie?

Von Glenn Diesen Deutsch

6.4.2026

Ray McGovern war 27 Jahre lang CIA-Offizier, leitete die National Intelligence Estimates und bereitete die täglichen Präsidentenberichte der CIA vor. McGovern spricht darüber, wie das US-Imperium zusammenbricht und die gesamte von den USA geführte Sicherheitsarchitektur mit sich reißt.

Maschinell erstelltes Transkript:

https://www.video-translations.org/transcripts/3541_Diesen_2026_04_06_de-DE.pdf

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Der Irankrieg im Lichte der Nürnberger Prinzipien

Von Alfred de Zayas

3.4.2026

Im Laufe der Jahrhunderte, in denen sich das Völkerrecht entwickelte, bildeten sich der Grundsatz der staatlichen Souveränität und das Verbot der Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten allmählich heraus – vom Westfälischen Frieden von 1648 über den Wiener Kongress 1814–1815, die Gründung des Völkerbundes im Jahr 1919 bis hin zur Verabschiedung der Charta der Vereinten Nationen im Jahr 1945 als eine erste Weltverfassung, die auf die Förderung von Frieden, Entwicklung und Menschenrechten abzielte.

https://afsaneyebahar.com/2026/04/04/20706659/

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Moral statt Völkerrecht?

Herfried Münklers Stellung zum Irankrieg

Von Michael Silnizki

1.4.2026

https://afsaneyebahar.com/2026/04/02/20706599/

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Die unterschätzte Weltmacht

Von Geo- bis Biopolitik – Plutokraten transformieren die Welt

Von Wolfgang Effenberger

April 2022

https://afsaneyebahar.com/2022/05/05/20693491/

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Verhängnisvolle Freundschaft

Wie die USA Europa eroberten

Erste Stufe: Vom 1. zum 2. Weltkrieg

Von Werner Rügemer

Juli 2023

https://afsaneyebahar.com/2023/08/01/20696285/

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Schwarzbuch EU & NATO

Warum die Welt keinen Frieden findet

Von Wolfgang Effenberger

2020

https://afsaneyebahar.com/2021/03/02/20691350/

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