Moral statt Völkerrecht? Herfried Münklers Stellung zum Irankrieg. Von Michael Silnizki (1.4.2026)

 

Moral statt Völkerrecht?

Herfried Münklers Stellung zum Irankrieg

Von Michael Silnizki

1.4.2026

 

„Machtapparate, die sich nicht durch Gesetzeskonformität, sondern durch den Anspruch der Gerechtigkeitsverwirklichung legitimieren, . . . usurpieren das Definitionsmonopol in Fragen der Gerechtigkeit und programmieren so sich selbst.“ – Ingeborg Maus1

 

1. Steht Moral über dem Völkerrecht?

Der Emeritus Herfried Münkler, dem nachgesagt wird, die Weltlage „mit großem seismographischem Gespür“ zu beobachten2, hat dem Handelsblatt am 11. März 2026 ein zweiseitiges Interview gegeben. Gefragt danach, ob der Angriff gegen den Iran „völkerrechtswidrig war“, sagte er: „Es gibt keine Zweifel, dass es sich um einen Angriffskrieg handelt, der rein formal betrachtet völkerrechtswidrig ist.“

Auf die Entgegnung des Interviewers, dass „rein formal“ nach einer Relativierung des Völkerrechts klinge, reagierte Münkler mit Beschimpfung der iranischen Führung: „Es fällt sicher schwer, im Fall Irans das sonst immer wieder aufgerufene Argument der Völkerrechtswidrigkeit des Krieges ins Spiel zu bringen. Man mag Verbrechern dieses Typs nicht mit völkerrechtlichen Argumenten zur Seite stehen.“

Für die „Verbrecher dieses Typs“ gilt kein Völkerrecht, will Münkler uns sagen. Was „rein formal“ völkerrechtswidrig sein mag, soll seiner Meinung nach materiellrechtlich noch lange nicht völkerrechtswidrig sein. Was nun? Gilt das Völkerrecht für diese „Verbrecher“ nicht und dürfen sie deswegen zerbombt werden?

Als der Interviewer dagegen einwendete, dass es „doch nicht so etwas wie ein Zwei-Klassen-Völkerrecht geben (kann)“, sagte Münkler: „Die rechtliche Konstruktion kollidiert hier mit der moralischen Überlegung. Denn niemand kann wirklich wollen, dass das Völkerrecht ein Regime schützt, das so brutal gegen seine eigene Bevölkerung vorgegangen ist.“

Folgt man Münklers Argumentation, so lässt sie nur einen Syllogismus zu:

Völkerrecht kollidiert mit Moral.

Moral steht über dem Völkerrecht

Conclusio: Das „brutale Regime“ steht außerhalb des Gesetzes und ist vogelfrei.

Weiterlesen: https://overton-magazin.de/top-story/moral-statt-voelkerrecht/

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Siehe auch:

Teelichter der Ambivalenz

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https://multipolar-magazin.de/artikel/teelichter-der-ambivalenz

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Der Krieg gegen den Iran: Ein Wendepunkt für Teheran und die internationale Ordnung

Inwiefern verändert dieser Krieg die Islamische Republik, deckt die Doppelmoral der internationalen Ordnung auf und verdeutlicht zivilisatorische Konflikte?

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https://afsaneyebahar.com/2026/03/31/20706587/

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