„[…] Der Abschnitt über die vorläufigen Maßnahmen beginnt bei Punkt 78 der vom Internationalen Gerichtshof erteilten Anweisung: "78. Das Gericht erwägt, dass Israel, in Hinsicht auf die oben beschriebene Lage, in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen gemäß der Völkermordkonvention, in Bezug auf die Palästinenser in Gaza alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen ergreifen muss, um die Ausübung aller Handlungen zu unterbinden, die von Artikel II dieser Konvention umfasst sind, insbesondere: (a) Mitglieder der Gruppe zu töten; (b) Mitgliedern der Gruppe schweren körperlichen oder seelischen Schaden zuzufügen; (c) der Gruppe Lebensbedingungen aufzuerlegen, die darauf abzielen, sie in Gänze oder in Teilen physisch zu zerstören, und (d) Maßnahmen aufzuerlegen, die darauf abzielen, Geburten innerhalb der Gruppe zu verhindern. Das Gericht erinnert daran, dass diese Handlungen in die Geltung des Artikels II fallen, wenn sie mit der Absicht erfolgen, eine Gruppe als solche ganz oder in Teilen zu zerstören. Das Gericht erwägt des Weiteren, dass Israel mit sofortiger Wirkung sicherstellen muss, dass seine Streitkräfte keine der oben beschriebenen Handlungen begehen.
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Das Gericht ist ebenfalls der Ansicht, dass Israel alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen ergreifen muss, um den direkten und öffentlichen Aufruf, in Bezug auf die Mitglieder der Gruppe der Palästinenser im Gaza-Streifen Genozid zu begehen, zu verhindern und zu strafen. -
Das Gericht erwägt des Weiteren, dass Israel sofortige und wirksame Maßnahmen ergreifen muss, um die Versorgung mit dringend benötigten grundlegenden Diensten und humanitärer Hilfe sicherzustellen, um den feindlichen Lebensbedingungen entgegenzuwirken, in denen sich die Palästinenser in Gaza befinden. -
Israel muss außerdem wirkungsvolle Maßnahmen ergreifen, um die Zerstörung von Beweisen zu verhindern und ihre Bewahrung zu sichern, die sich auf Vorwürfe von Handlungen im Geltungsbereich von Artikel II und Artikel III der Völkermordkonvention beziehen, begangen gegen Mitglieder der Gruppe der Palästinenser im Gaza-Streifen. -
Bezüglich der von Südafrika geforderten Maßnahme, dass Israel dem Gericht Bericht bezüglich aller ergriffenen Maßnahmen in Folge dieser Anordnung erstatten müsse, verweist das Gericht darauf, dass es, gemäß Artikel 78 der Regeln des Gerichts, das Recht hat, die Parteien aufzufordern, im Zusammenhang mit allen provisorischen Maßnahmen, die es beschlossen hat, Informationen anzufordern. In Hinsicht auf die besonderen provisorischen Maßnahmen, deren Anordnung es beschlossen hat, erwägt das Gericht, dass Israel ihm binnen eines Monats einen Bericht bezüglich aller Maßnahmen zur Umsetzung dieser Anweisung erstatten muss, gerechnet vom Tag dieser Anordnung. Der so gelieferte Bericht soll dann an Südafrika übermittelt werden, dem dann die Gelegenheit gegeben wird, dem Gericht seine Anmerkungen dazu zu übergeben. -
Das Gericht erinnert daran, dass seine Anweisung provisorischer Maßnahmen nach Artikel 41 der Satzung bindende Wirkung hat und daher eine völkerrechtliche Verpflichtung jeder Partei, an die sich die provisorischen Maßnahmen richten, schafft." […]“
IGH beschließt Maßnahmen gegen Israel: Eine Waffenruhe wäre die notwendige Konsequenz
Der Internationale Gerichtshof der UNO in Den Haag ist weitgehend dem Antrag Südafrikas gefolgt und hat mit teils 16:1, teils 15:2 Stimmen provisorische Maßnahmen gegen Israel beschlossen. In der Begründung wurden vor allem Aussagen von UNRWA und anderen Sonderorganisationen der UNO zitiert.
26.1.2024
Der Internationale Gerichtshof hat seine Entscheidung über den Antrag Südafrikas auf vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung eines Genozids in Gaza getroffen.
Das Gericht in Den Haag erklärt, dass provisorische Maßnahmen gegen das israelische Vorgehen angemessen sind.
Israel muss alle Maßnahmen ergreifen, um jegliche Handlungen, die gegen die Konvention verstoßen, zu unterbinden. Israel muss sofort sicherstellen, dass sein Militär keine derartigen Handlungen mehr begeht. Die grundlegende Versorgung muss sichergestellt werden. Die Zerstörung möglicher Beweise für Verstöße muss verhindert werden.
Israel muss über die ergriffenen Maßnahmen binnen eines Monats Bericht erstatten.
Israel muss Aufrufe zum Genozid ahnden.
Israel muss sofortige und effektive Maßnahmen ergreifen, um die Lebensbedingungen zu normalisieren.
Die Handlungen, die nicht mehr stattfinden dürfen, sind solche, die im Artikel II der Völkermordkonvention benannt sind:
Weiterlesen: https://freedert.online/international/194062-gericht-in-haag-beschliesst-massnahmen/
PDF: 26.1.2024
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Siehe auch:
Application of the Convention on the Prevention and Punishmant oft the Crime of Genocide in the Gaza Strip
(South Africa versus Irael)
Request for the Indication of Provisioanl Meausures
Order
International Court of Justice
Genral List No. 192
January 26, 2024
https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/192/192-20240126-ord-01-00-en.pdf
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APPLICATION INSTITUTING PROCEEDINGS
To the Registrar of the International Court of Justice, the undersigned, being duly authorised by the Government of the Republic of South Africa, state as follows:
In accordance with Articles 36 (1) and 40 of the Statute of the Court and Article 38 of the Rules of Court, I have the honour to submit this Application instituting proceedings in the name of the Republic of South Africa (“South Africa”) against the State of Israel (“Israel”). Pursuant to Article 41 of the Statute, the Application includes a request that the Court indicate provisional measures to protect the rights invoked herein from imminent and irreparable loss. […]
December 28, 2023
https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/192/192-20231228-app-01-00-en.pdf
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Außenministerin Annalena Baerbock zur IGH-Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren Südafrika v. Israel
Pressemitteilung
26.1.2024
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/-/2641612
Zur heutigen Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes im einstweiligen Rechtsschutzverfahren Südafrika v. Israel erklärte Außenministerin Baerbock heute (26.01.):
„Der Internationale Gerichtshof hat nicht in der Hauptsache entschieden, sondern im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vorläufige Maßnahmen angeordnet. Aber auch diese sind völkerrechtlich verbindlich. Daran muss sich Israel halten.
Der Gerichtshof hat zugleich deutlich gemacht, dass Israels Vorgehen in Gaza auf den barbarischen Terror des 7. Oktobers folgt, und daran erinnert, dass auch Hamas an das humanitäre Völkerrecht gebunden ist und endlich alle Geiseln freilassen muss.
Das werden wir mit aller Kraft unterstützen, ebenso die angeordnete Maßnahme an Israel, dringend mehr humanitäre Hilfe nach Gaza zu lassen.“
Siehe auch:
Erklärung der Bundesregierung zur Verhandlung am Internationalen Gerichtshof
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
Pressemitteilung 10 / 12.1.2024
[…] Wir wissen, dass verschiedene Länder die Operation Israels im Gazastreifen unterschiedlich bewerten. Den nun vor dem Internationalen Gerichtshof gegen Israel erhobenen Vorwurf des Völkermords weist die Bundesregierung aber entschieden und ausdrücklich zurück. Dieser Vorwurf entbehrt jeder Grundlage. […]
https://afsaneyebahar.com/2024/01/16/20697869/
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«Darum geht es – den Völkermord sofort zu stoppen!»
«Israel wehrt sich dagegen, sein Vorgehen gegen die Hamas als Völkermord bezeichnet zu sehen»
Interview mit Prof. Dr. iur. et phil. Alfred de Zayas
Völkerrechtler und ehemaliger Uno-Mandatsträger
Das Interview erfolgte am 11.1.2024, die Veröffentlichung am 17.1.2024.
Zeitgeschehen im Fokus; Ausgabe Nr. 1/2024
https://afsaneyebahar.com/2024/01/17/20697890/
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Über 11.000 Kinder und Jugendliche wurden im Gazastreifen getötet
Al Jazeera hat in der Aktion „Know Their Names“ die Namen von über 4000 getöteten Kindern und Jugendlichen veröffentlicht: Alle 15 Minuten stirbt ein Kind im Gazastreifen.
Von Florian Rötzer
26.1.2024
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Interview mit einem (noch) Überlebenden des Gaza-Ghettos
Von Felix Abt
25.1.2024
Während sein Wohnviertel bombardiert und ausgelöscht wurde, lebte Antoun Ananias weiter, allein in einem teilweise funktionsuntüchtigen Haus, zusammen mit unzähligen Ratten und anderen Krankheitsträgern. Als er schwer erkrankte, hatte er nicht die notwendige Medizin, und in Ermangelung von Wasser muss er sich die Hände mit frischem Urin waschen, der eine desinfizierende Wirkung haben soll. Dies ist die herzzerreißende Geschichte eines Palästinensers im Ghetto von Gaza, der die Hölle auf Erden durchlebt. Wir erfahren auch etwas über die einzigartige Geschichte von Antouns Familie, die aus Jerusalem stammte und dort nach den Aufzeichnungen der griechisch-orthodoxen Kirche tausend Jahre lang lebte. Und Antoun Ananias, selber ein Schriftsteller, erklärt, warum Juden und Palästinenser in der Vergangenheit gut miteinander auskamen und dass er als junger Mann auch mit jüdischen Frauen ausging.
https://globalbridge.ch/interview-mit-einem-noch-ueberlebenden-des-gaza-ghettos/
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