Der Umgang mit Grundgesetz und Schulden – ein Spiegelbild des scheindemokratischen deutschen Politikbetriebs
Von René-Burkhard Zittlau
28.3.2025
Der 21. März 2025 bot eine desaströse Momentaufnahme des Zustands der deutschen Politik. An diesem Tag wurden mehrere schon viele Jahre währende Missverständnisse endgültig aufgelöst. Eins findet sich in Artikel 38, Absatz 1 des Grundgesetzes:
„Sie [die Abgeordneten des Bundestages] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Ein anderes formuliert das Bundesministerium für Justiz auf seiner Webseite wie folgt:
„Es [das Grundgesetz] ist die rechtliche Grundordnung unseres Gemeinwesens.“
Weiter wird dort postuliert: „Als Staatsverfassung formt das Grundgesetz unsere staatliche Ordnung.“
Die Ereignisse dieses schwarzen Freitags der bundesdeutschen Parlamentsgeschichte des im Reichstagsgebäude zu Berlin tagenden 20. Deutschen Bundestages belegen: die obigen Zitate stellen eine Reminiszenz dar. Eine Erinnerung an ein wohlformuliertes demokratisches Ideal, das in der seit 1945 nie souveränen Bundesrepublik Deutschland unter den gegebenen Nachkriegsrealitäten von Anfang an einen schweren Stand hatte. Die aktuellen Entscheidungen wirken wie ein Todesstoß.
Ein Schlag ins Gesicht des Wahlvolkes
Vier Tage vor Ablauf der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestages wurden die vom Volk teils krachend abgewählten Vertreter ihrer jeweiligen Parteien nochmals einberufen.
Sie sollten grundlegende, die Politik des Landes über Jahrzehnte hinaus bestimmende Wahnsinnsprojekte beschließen. Und das sollten sie in unnötiger Eile tun. Die war nach dem Inhalt der Gesetzesvorlagen weder angemessen noch erforderlich. Im Gegenteil. Die Folgen der Abstimmungen sind so gravierend, dass eine ausführliche, wahrhaft gesamtgesellschaftliche Debatte geradezu geboten war.
Die provozierte Eile ergab sich einzig aus egoistischen parteipolitischen Interessen. Die Verlierer der Bundestagswahl vom Februar 2025 nutzten buchstäblich die letzten Stunden an der Macht, um mit ihren abgewählten Mehrheiten im Parlament parteiliche Interessen durchzusetzen, die vom Volk ohne jeden Zweifel nicht mehr gewollt waren. Und damit sind nicht nur jene der von ihnen repräsentierten politischen Vereinigungen gemeint.
PDF: RBZ28.3.2025
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Siehe auch:
Kulissenschieberei im großen Polittheater
Muss sich die EU bis 2029/30 auf Krieg mit Russland vorbereiten?
Von Wolfgang Effenberger
28.3.2025
https://afsaneyebahar.com/2025/03/28/20703778/
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