Wir konnten es nicht wissen (7.11.2020) Wir konnten es wirklich nicht wissen Unsere Westen sind rein, auch das Gewissen Die Regierenden hatten vorher nie gelogen uns nie heimtückisch, selbstsüchtig betrogen Krankenhäuser wollten sie ja nie schließen oder mit Drohnen auf Menschen schießen als die Verordnungen geballt einschränkend kamen sagten wir stolz-unterwürfig Ja und Amen ֎֎֎ https://afsaneyebahar.com/2020/11/14/20690527/
Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz
Dirk Pohlman im Gespräch mit dem Rechtsanwalt und Unternehmerberater Peter Schindler
18.7.2024
https://apolut.net/im-gespraech-peter-schindler/
Eine Klage gegen den Verfassungsschutz? Wieso sollte man das tun? Gerade jene Institution, deren Aufgabe es ist, unsere Verfassung zu schützen, sollte doch anklagen – und zwar jene, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorgehen. An vielen aktuellen Beispielen zum Verbot von mutmaßlich verfassungsfeindlichen Medien, kann man dies ja gut beobachten.
Doch was, wenn der Verfassungsschutz selbst gegen die Verfassung verstößt? Spätestens dann, wenn er Fakten verdreht, Recht auslegt, beugt oder sogar unsere demokratisch gesicherten Grundrechte ignoriert, sollte in einer Gewaltenteilung eine der drei bis vier Gewalten korrigierend einschreiten.
Im Fall der Klage von Peter Schindler ist dies die Jurisdiktion. Der Rechtsanwalt und Unternehmensberater klagt am Verwaltungsgericht Köln gegen nichts weniger als den Präsidenten des Verfassungsschutzes selbst, der in einer öffentlichen Aussage zum Russland-Ukraine-Krieg historische Tatsachen als „russisches Narrativ“ bezeichnet. Für Moderator Dirk Pohlman Grund genug, hier einmal genauer nachzufragen.
Inhaltsübersicht:
0:01:40 Klage gegen den Bundesverfassungsschutz
0:12:12 Der Grund für die Klage
0:18:22 Meinungsfreiheit und Desinformation
0:23:53 Jeffrey Sachs über den Ukraine-Krieg
0:30:35 Ist die Klage unzulässig?
0:39:32 Mögliche Konsequenzen
0:48:33 Öffentlicher Druck
1:06:22 Die Lügen der Regierung
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Siehe auch:
Meinungsfreiheit: Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz
Der Rechtsanwalt Peter Schindler und der Jurist und Autor Alexander Unzicker haben Klage beim Verwaltungsgericht Köln gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht. Hintergrund der Klage sei die Tatsache, dass der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, am 22.05.2023 im ARD-/ZDF-Morgenmagazin historische Tatsachen, etwa dass „Russland den Krieg in der Ukraine auch führt, weil eigene Sicherheitsinteressen verletzt worden sind durch den Westen“ als „russisches Narrativ“ abqualifiziert habe, so die Kläger.
25.10.2023
https://www.nachdenkseiten.de/?p=105790
Die entsprechende Klageschrift ist unter dem folgenden Link zu lesen:
https://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/231025-Unzicker-Presse_Klage_Schindler_Unzicker_BRD_BfV.pdf
Das Transkript der hier behandelten Sendung des ARD-/ZDF-Morgenmagazins vom 22.05.2023 ist unter dem folgenden Link zu lesen:
https://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/231025-Unzicker-K1-Transskript_vs.pdf
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Zum Verbot des Magazins Compact (Artikelsammlung)
https://afsaneyebahar.com/2024/07/16/20700874/
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Beim Namen nennen (5.7.2024) Gerade in einer Gesellschaft in der organisiert gelogen wird und Tatsachen nach Belieben behandelt werden sage redlich, laut und deutlich wie die Zustände wahrhaftig sind Solange Freiräume noch bestehen mache dich nicht vorauseilend mundtot ֎֎֎ https://afsaneyebahar.com/2024/07/15/20700862/