Völkerrechtliche Strafanzeige wegen Verletzung der Garantenstellung gemäß §13 Abs. 1 des Strafgesetzbuches und wegen Verstoßes gegen § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 gem. Völkerstrafgesetzbuch „Völkermord“, § 7 Abs. 1 Nr. 1, 2, 8 und 9 Völkerstrafgesetzbuch „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, § 8 Abs. 8 a, b und c Völkerstrafgesetzbuch „Kriegsverbrechen gegen Personen“ und Verletzung des Nürnberger Kodex sowie aller in Betracht kommender Delikte gegen Ehemalige Bundeskanzlerin ANGELA MERKEL, Ehemaligen Bundesminister für Gesundheit JENS SPAHN, Ehemaligen Präsidenten des Paul-Ehrlich-Instituts KLAUS CICHUTEK, Bundeskanzler OLAF SCHOLZ, Bundesminister für Gesundheit KARL LAUTERBACH, Virologe und Institutsdirektor an der Charité CHRISTIAN DROSTEN, Bundesminister für Verteidigung BORIS PISTORIUS Ehemaligen Präsidenten des Robert-Koch-Instituts LOTHAR WIELER und andere PDF: Strafanzeige10.5.2024
Nachtrag vom 15.8.2024: In seinem Schreiben von 31.7.2024 teilt der Generalbundesanwalt mit, „dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens mangels zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte für in die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts fallende Straftaten gem. § 152 Abs. 2 StPo nicht in Betracht kommt.“
Siehe hierzu: GBA31.7.2024
Internationale und nationale Strafanzeige wegen des EU-Pfizer-Kaufvertrages und der verursachten Schäden
Eine Initiative der GemeinWohl-Lobby
https://gemeinwohl-lobby.de/category/aktionen/
Es gibt zwei Strafanzeigen: eine Internationale Strafanzeige in Englisch, und für Deutschland und Österreich eine nationale Strafanzeige in Deutsch. Beide Strafanzeigen haben den gleichen Text nur die angezeigten Personen sind verschieden. Es geht in beiden Strafanzeigen um den EU-Pfizer-Kaufvertrag und die verursachten Schäden.
Beweismaterial zu den Strafanzeigen
Die eingereichten Strafanzeigen stützen sich nur auf offizielle Dokumente der WHO und der EU.
Das Beweismaterial kann hier eingesehen werden (das Beweismaterial bitte nicht der Strafanzeige beifügen).
Internationale Strafanzeige
Alle Unterstützer aus Deutschland, Österreich, der Schweiz oder aus anderen Ländern können bei der Internationalen Strafanzeige mitmachen. Jeder kann anzeigen! Ein ungarischer Rechtsanwalt für Menschenrechte, Dr. Attila Monostory, hat die Vertretung bei dem Internationalen Strafgerichtshof übernommen.
Zum Beitritt der Internationalen Strafanzeige muss man nur ein Formular mit seinen persönlichen Angaben (Name, Adresse und Unterschrift) ausfüllen. Das Formular ist in Englisch, aber jeder kann sehen, welche Leute angezeigt werden. Auch in dieser Strafanzeige geht es um den EU-Pfizer-Kaufvertrag. Jeder kann jetzt die nationalen Strafanzeigen für Deutschland und Österreich hier schon lesen. Der Text in der Internationalen Strafanzeige ist gleich. Nur ist es in Englisch und andere Personen sind als Täter genannt. Diese Personen sind im Beitrittsformular auch genannt.
Der Beitritt kostet nichts und man hat auch keine Verpflichtungen. Die Beitrittsformulare müssen unverzüglich ausgefüllt werden und schnellstens an die angegebene Adresse nach Ungarn (keine elektronische Post, nur in Papierform) geschickt werden. Der Postweg ist 4-5 Tage. Die Strafanzeige wird am 10. Mai eingereicht.
Hier können Sie das Beitrittsformular runterladen:
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/04/Beitritterklaerung-StrafanzeigeDenHaag.pdf
Hier können Sie die Internationale Strafanzeige in Englisch lesen.
Nationale Strafanzeige für Deutschland und Österreich
Die Strafanzeigen auf nationaler Ebene werden in Deutschland, Österreich und Ungarn gleichzeitig auch am 10. Mai eingereicht. Zwei Möglichkeiten haben Bürger, die in Deutschland oder in Österreich leben, für die Einreichung der Strafanzeige auf nationaler Ebene. Für diese beiden Länder wurden je zwei Strafanzeigen hochgeladen. Der Text ist für die beiden Strafanzeigen vollkommen gleich, unterschiedlich sind nur die genannten zur Anzeige gebrachten Personen.
Generell gilt:
→ Als Datum ist schon 10. Mai 2024 überall eingetragen. Sie können alles schon vorbereiten, aber die Einreichung der Strafanzeige erfolgt auch erst am 10. Mai.
→ Alle Seiten der Strafanzeige müssen ausgedruckt und auf der letzten Seite unterschrieben werden (alle Einreicher auf der ersten Seite müssen auch auf der letzten Seite unterschreiben)
→ Links in der Strafanzeige müssen nicht ausgedruckt werden!
Das bedeutet, dass Sie die nationale Strafanzeige erst am 10. Mai zu Post bringen dürfen.
Hinweise:
→ Wir bitten noch jeden, der durch die letzten Jahre irgendwie geschädigt wurde (körperlich, psychisch oder wirtschaftlich), seine Geschichte (möglichst mit Computer) und nur auf maximal eine Seite mit Zeitangaben niederzuschreiben – nicht vergessen den Namen und die Adresse mit einzufügen – und mit der Strafanzeige zusammen einreichen.
→ Die nationale Strafanzeige kann jeder in anderen Ländern wohnende Bürger, z.B. aus der Schweiz, an die Staatsanwaltschaft von Deutschland oder Östereich einreichen. Dazu muss man nicht Bürger einer dieser beiden Länder sein.
→ Für Aussende-Rückmeldungen bitte, Bestätigungsformular (unten) verwenden
Deutschland
Strafanzeige für eine Person. Unterschreiben nicht vergessen!
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/05/Strafanzeige-Dtld-1-Pers.pdf
Strafanzeige für zwei bis drei Personen. Alle Personen müssen unterschreiben.
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/05/Strafanzeige-Dtld-X-Pers.pdf
Österreich
Strafanzeige für eine Person. Unterschreiben nicht vergessen!
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/05/Strafanzeige-Oesterreich-1-Pers.pdf
Strafanzeige für zwei bis drei Personen. Alle Personen müssen unterschreiben.
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2024/05/Strafanzeige-Oesterreich-X-Pers.pdf
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Siehe auch:
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