Verfassungsgericht erteilt Haldenwang und Faeser eine Lektion in Demokratie
Von Norbert Häring
17.4.2024
Das Bundesverfassungsgericht hat im Zusammenhang mit einer von der Bundesregierung erwirkten gerichtlichen Untersagungsverfügung gegen das Netzportal Nius geurteilt, dass dem Staat kein grundrechtlicher Ehrenschutz zukommt und die Meinungsfreiheit gerade dann besonders weit geht, wenn sie sich als Kritik an den Regierenden äußert.
Konkret hatte das Nachrichtenportal Nius von Julian Reichelt auf X eine Meldung zu deutscher Entwicklungshilfe für Afghanistan abgebildet und diese folgendermaßen kommentiert: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!).“
Die Bundesregierung erwirkte dagegen eine Unterlassungsverfügung weil die Äußerung geeignet sei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Tätigkeit der Bundesregierung zu gefährden. Hiergegen wendete sich Julian Reichelt mit seiner Verfassungsbeschwerde.
Das Verfassungsgericht urteilte, dass es sich bei der Behauptung, die Taliban hätten Geld von der Bundesregierung erhalten, offenkundig um eine Meinungsäußerung handelte und nicht, wie von der Regierung behauptet, um eine Tatsachenbehauptung. Weiter schrieb das Gericht in seiner Urteilsbegründung vom 11. April laut Pressemitteilung vom 16. April:
Weiterlesen: https://norberthaering.de/news/bverfg-nius-meinungsfreiheit/
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Siehe auch:
Beweise begraben, Zeugen zum Schweigen bringen
Von Karin Leukefeld
15.4.2024
https://afsaneyebahar.com/2024/04/15/20699402/
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Vom Albtraum der Faeser-Demokratie
Götzendienst-Polizei überwacht den Diskurs: Es geht nicht mehr um Wahrheit, sondern nur noch um Gefolgschaftstreue oder Verrat
Von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam
14.4.2024
https://afsaneyebahar.com/2024/04/15/20699375/
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