Die Landesmedienanstalten als Wahrheitsministerien. Von Helge Buttkereit

Die Landesmedienanstalten als Wahrheitsministerien

Von Helge Buttkereit

2.11.2023

Der neue Medienstaatsvertrag ist vor knapp drei Jahren in Kraft getreten. Er macht die Landesmedienanstalten quasi zu Zensurbehörden, die meinen, die „Wahrheit“ vertreten zu dürfen. Im Sommer hat die Medienanstalt Berlin-Brandenburg unter ihrer Direktorin Eva Flecken dem Internet-Portal Apolut die Verbreitung von fünf Beiträgen untersagt. Der Vorwurf: Journalistische Standards seien nicht eingehalten worden. Eine Recherche zum aktuellen Fall und der allgemeinen Praxis der Landesmedienanstalten.

„Eine Zensur findet nicht statt.“ So heißt es eindeutig in Artikel 5 des Grundgesetzes. Weiterhin steht dort: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.“

In der Realität ist es nicht so eindeutig. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) sieht das mit dem Grundrecht wie folgt: „Das verfassungsrechtliche Zensurverbot umfasst allein die Vorzensur, d.h. das Eingreifen von Maßnahmen vor der Veröffentlichung eines Beitrages. Die nachträgliche Kontrolle der Rechtmäßigkeit fällt hingegen unter den Schrankvorbehalt des Art. 5 Abs. 2 GG.“ Vorzensur dürfe nicht sein, Nachzensur schon, so kann man diese Sätze der Medienanstalt übersetzen. Sie verweist auf allgemeine Gesetze, die die Grundrechte in gewisse Schranken weisen können. Allgemeine Gesetze wohlgemerkt. Gesetze für alle. Das wird im weiteren Verlauf noch eine Rolle spielen.

Weiterlesen: https://multipolar-magazin.de/artikel/landesmedienanstalten

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Siehe auch:

Die Westminster-Erklärung

Wir schreiben als Journalisten, Künstler, Autoren, Aktivisten, Technologen und Wissenschaftler, um vor der zunehmenden internationalen Zensur zu warnen, die jahrhundertealte demokratische Normen zu untergraben droht.

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2.11.2023

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