Erste Verfassungsbeschwerde gegen die neuen WHO-Verträge eingereicht

Erste Verfassungsbeschwerde gegen die neuen WHO-Verträge eingereicht

[…] Die Würde des Menschen und seine Freiheitsrechte sind im Grundgesetz festgelegt. Die Grundrechte dürfen nicht beliebig und grenzenlos eingeschränkt werden. Das Grundgesetz setzt dem Staat und seinen Organen enge Grenzen für Einschränkungen. Es handelt sich um abgesichertes, materielles Recht. Die vorgeschlagenen Änderungen der IHR und der Pandemievertrag müssen auf ihre Vereinbarkeit mit den Pflichten des Staates zur Achtung, zum Schutz und zur Verwirklichung der Menschenrechte geprüft werden, einschließlich der Sicherstellung, dass die Mitgliedschaft in internationalen Organisationen wie der WHO die Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland nicht daran hindert, diesen Pflichten nachzukommen. Es muss unter jedem Vertragsverhältnis gesichert sein, dass die Bundesrepublik Deutschland stets ihre volle Handlungsfähigkeit behält. Das gilt auch für internationale Verträge (s. CETA-Urteil 2 BvR 1368/16).

Die veränderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR), die ohne weitere Zustimmung des Deutschen Bundestages nur mit einfacher Mehrheit von der Weltgesundheitsversammlung verabschiedet werden können, und auch der Internationale Pandemievertrag (CA+) in ihrer jetzigen Fassung verstoßen gegen ius cogens und Art. 53 WVRKIO. Schon die Verhandlungen über eine Übertragung wichtiger Hoheitsrechte an die WHO, ohne vorher die Wahlberechtigten zu fragen, ist verfassungswidrig und stellt ein Identitätswechsel dar, denn „soweit im öffentlichen Raum verbindliche Entscheidungen für die Bürger getroffen werden, insbesondere über Eingriffe in Grundrechte, müssen diese Entscheidungen auf einen frei gebildeten Mehrheitswillen des Volkes zurückreichen.“ (s. BVerG, 2 BvE 2/08 Rn. 212) Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts legt ganz klar fest, dass die Bundesregierung nicht berechtigt ist, Hoheitsrechte zu übertragen, sogar an eine Organisation, die durch ihre Finanzierung hauptsächlich private Interessen vertritt, ohne vorher der verfassungsrechtlichen Pflicht staatlicher Stellen aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 2 und Art. 146 GG nachzukommen, woraus die Durchführung einer Volksabstimmung über die Verfassung im Falle eines Identitätswechsels folgt.

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Presseerklärung vom 16. Juni 2023

Erste Verfassungsbeschwerde gegen neue WHO-Verträge

Von „Neue Medien Portal“

Angesichts der in Kürze schon drohenden totalen Überwachung und Einschränkung der Reisefreiheit über das Global Health Certificate System (GHCS) der WHO, das auf dem EU COVID certificate aufbaut, und die generell drohenden Grundrechtseinschränkungen nach Unterzeichnung der derzeit  verhandelten Verschärfung der Internationale Health Regulations (IHR) und dem WHO-Convention Agreement (CA+) entschlossen sich Frau Marianne Grimmenstein von der ‚Gemeinwohl-Lobby (GWL)‘ und Ltd. Ministerialrat a.D. Uwe Kranz von dem Verein ‚Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie (MWGFD)‘ persönlich in die Offensive zu gehen. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause haben sie am 16. Juni 2023 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die beiden vorgesehenen Verträge eingereicht.

Gegenstand der Verfassungsbeschwerde und des Antrags auf einstweilige Anordnung ist die grundgesetz- und völkerrechtswidrige Fassung der beiden o.a. vorgelegten Vertragsentwürfe, namentlich die zahlreichen Verletzungen der Grund- und Menschenrechte aus dem Grundgesetz, dem EU-Vertrages (EUV), der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR), dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivil-Pakt, IBPR), dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt, IPwskR),  der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der  EU-Grundrechtscharta.

Ziel der Verfassungsbeschwerde ist, alle staatlichen Stellen zu verpflichten, allen Verordnungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und der WHO-Convention in Form des so genannten Pandemievertrages (CA+), die mit dem Grundgesetz oder dem Völkerrecht kollidieren, zur Verletzung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung oder zum Verlust der Souveränität der Bundesrepublik Deutschland führen, in den jeweiligen internationalen Arbeitsgruppen zur IHR-Neufassung oder zur Ausgestaltung des CA+ bis zur 77. WHO-Generalversammlung zu widersprechen bzw. diese grundgesetzkonform auszugestalten.

Die in beiden Entwürfen formulierten Befehls-, Kontroll- und Sanktionsrechte gehen weit über den bisherigen Empfehlungscharakter hinaus, stellen sich als eine Übertragung staatlicher Hoheitsfunktionen an die WHO hinaus und verletzen die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ebenso, wie die Grund- und Menschenrechte seiner Bürger.

Darüber hinaus sehen die Entwürfe die Einrichtung von internationalen und nationalen Zensurbehörden gegen eine „Infodemie“ (Falsch- und Desinformationen) vor (Art.18 CA+), was bereits in der neuen WHA-Resolution „Behavioural sciences for better health“ verabschiedet und damit vorbereitet wurde, um die Verhaltenswissenschaften verstärkt und systematischer zu nutzen, um „gesundheitsbezogene Fehlinformationen und Desinformationen“ zu verhindern und die Impfnachfrage sicherzustellen. Das ist Zensur und damit werden die informationellen Freiheitsrechte der Bürger und der freien Presse verletzt.

Gegen die drohende Zustimmung der Bundesregierung zu den Entwürfen können die Beschwerdeführer nach dem ihres Erachtens kompetenzüberschreitenden Beschluss des Deutschen Bundestages vom 12. Mai 2023 (Antrag der Ampelkoalition 20/6712) nur noch den Weg einer Verfassungsbeschwerde beschreiten, denn der Rechtsweg i.S. von § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist erschöpft.

Weiterlesen: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=28693

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Siehe auch:

Wie die WHO mit Pandemievertrag und Internationalen Gesundheitsvorschriften Parlamente und Bürger entmachtet

Rechtsanwälte für Grundrechte. Anwälte für Aufklärung

19.6.2023

Wie die WHO mit Pandemievertrag und International Health Regulations Parlamente und Bürger entmachtet

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Der erste WHO-Chef macht keinen Hehl aus antidemokratischen Plänen der Organisation

Von Norbert Häring

1.7.2023

Brock Chisholm, Gründer und erster Generaldirektor der Weltgesundheitsorganisation (WHO), hat nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass er den Menschen alle Loyalität zu und Verankerung in Gruppen, Nationen und Kulturen abgewöhnen wollte, um eine technokratische Weltregierung zu errichten. Seine Handschrift ist bis heute zu erkennen. <1> Als der deutsche Bundestag am 12.5., stark verspätet, zum ersten Mal über den WHO-Pandemievertrag und die Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften debattierte <2>, die der WHO einen kräftigen Machtgewinn bescheren würden, kleideten die Ampelfraktionen dies in Lobeshymnen aus Anlass des 75. Geburtstags der Organisation ein. Redner fast aller Fraktionen, sowohl der Ampelparteien als auch der loyalen Opposition aus Union und Linken, verdammten jegliche Kritik an Souveränitätsverzicht zugunsten einer kaum demokratisch kontrollierten und von zweckgebundenen Spenden der Konzerne abhängigen WHO als Verschwörungstheorie.

https://apolut.net/der-erste-who-chef-macht-keinen-hehl-aus-antidemokratischen-plaenen-der-organisation-norbert-haering/

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Weitere Beiträge zum Thema Corona-Misere:

https://afsaneyebahar.com/category/corona-misere/

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